Der Verein
Ziele und Zweck
Seit über 100 Jahren fördert die Berliner Mathematische Gesellschaft (BMG) die
Mathematik in Berlin. Mit allgemeinverständlichen Vorträgen, Publikationen und
Veranstaltungen verbindet die BMG die mathematisch interessierte Öffentlichkeit.
Die BMG ist ein gesellschaftlicher Treffpunkt für Mathematikerinnen und Mathematiker
an den Hochschulen, aus der Wirtschaft und den mathematisch interessierten Lehrkräften,
Schülerinnen und Schülern.
Lernen Sie die BMG und ihre Aktivitäten kennen. In Berlin gibt es eine Vielfalt von
mathematischen Angeboten. Informieren Sie sich auf der Webseite der BMG über aktuelle Termine,
Beiträge und Veranstaltungen rund um die Mathematik.
Ausarbeitungen zu den von der BMG veranstalteten Vorträgen sowie historische Schriften,
Berichten zu Geburtstagskolloquien und Nachrufe werden von ihr als sogenannte Sitzungsberichte
herausgegeben und so in ihrer Gesamtheit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
(Auszug aus dem §2 der aktuellen Satzung der BMG1))
Die "Berliner Mathematische Gesellschaft" soll der Förderung und Verbreitung der
mathematischen Wissenschaft aller Gebiete und Richtungen sowie des mathematischen Unterrichts und
der mathematischen Fortbildung dienen, die Mathematikerinnen und Mathematiker einander fachlich
näherbringen und ihre Gesamtheit nach außen vertreten.
Sie sucht diesen Zweck durch Versammlungen, wissenschaftliche Sitzungen und die Kontaktnahme zu
Behörden und sonstigen maßgebenden Stellen zu erreichen. Eine der Sitzungen
findet jeweils im Zusammenhang mit der ordentlichen Mitgliederversammlung statt.
Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
gerichtet.
Die BMG ist seitens der Berliner Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt.
Satzung
Die aktuelle Fassung der Satzung können Sie sich hier herunter laden: Satzung (pdf)
Vorstand
Die Berliner Mathematische Gesellschaft besitzt eine Selbstverwaltung (Vorstand),
die sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und den Beisitzern (Beirat) zusammensetzt.
Hinzu kommen zwei Rechnungsprüfer. Die Mitglieder des Vorstands wie auch die Rechnungsprüfer
werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Nach den Vorstandswahlen auf der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 8. Februar 2024 setzt sich der
neue Vorstand wie folgt zusammen:
Geschäftsführender Vorstand
| Vorsitzender | Prof. Dr. Konrad Polthier |
| Stellvertretender Vorsitzender | Prof. Dr. Wolfgang König |
| Schriftführer | Prof. Dr. Andreas Filler |
| Schatzmeister | Dipl.-Math. Michael E. Klews |
Beisitzer
| Prof. Dr. Günter Bärwolff | |
| Dr. Gottfried Eisenhardt | |
| Prof. Dr. Katharina Höhne | |
| Prof. Dr. Eberhard Knobloch | |
| Prof. Dr. Ulrike C. Nikutta-Wasmuht | |
| Manuel Staiger | |
| Dr. Wolfgang Volk | |
| Sabine Wuttke |
Ansprechpartner der Studentengruppe
| Manuel Staiger |
Rechnungsprüfer
| Dr. Gottfried Eisenhardt | |
| Dr. Wolfgang Volk |
Ständige Gäste2)
| Prof. Dr. Ehrhard Behrends |
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder können gemäß §4 der Satzung der BMG Persönlichkeiten werden,
die sich um die mathematische Wissenschaft oder um die BMG hervorragende Verdienste erworben haben.
Die folgende Liste zeigt die Namen der Ehrenmitglieder in chronologisch umgekehrter Folge ihrer Ernennung:
| 2018 | Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Martin Grötschel |
| 2009 | Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Hirzebruch († 2012) |
| 1971 | Dr. med. Willi Behrendt († 1980) |
| 1965 | Prof. Dr. Helmuth Stark († 1995) |
| 1965 | Prof. Dr. Walter Niens († 1999) |
| 1964 | Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Heinrich Behnke († 1979) |
| 1964 | Prof. Dr. phil. Hans Jonas († 1971) |
| 1964 | Prof. Dr. phil. Dr.-Ing. E. h. Werner Schmeidler († 1969) |
| 1951 | Prof. Dr. phil. Dr. phil. E. h. Erhard Schmidt († 1959) |
| 1950 | Prof. Dr. phil. Dr. rer. nat. h. c. Georg Hamel († 1954) |
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1) Diese Textpassage der Satzung ist bezüglich einer
(binären) gendergerechten Sprache und in jeweils einem Punkt konkretisiert und der deutschen
Grammatik angepasst.
2) Der Vorstand kann engagierte Kolleginnen und Kollegen
als ständige Gäste zu seinen Sitzungen einladen. Diese Einladung ist dann jeweils auf
eine Wahlperiode des Vorstands beschränkt.